Hotelaufnahmevertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ELBE RESORT Alte Ölmühle Wittenberge
Genesis GmbH, Bad Wilsnacker Str. 52/19322 Wittenberge
Für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unterbringung- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
4. Die Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertrags-verletzung.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Reservierungsbestätigung der Hotelzimmer
erfolgt nach Kategorien. Die Vergabe der entsprechenden Zimmer innerhalb der Kategorien obliegt dem Hotel.
Sollten feste Zimmerwünsche durch den Kunden bestehen, kann dies, nach Verfügbarkeit, durch das Hotel gegen einen Aufpreis von 10,00 EUR/Zimmer & Nacht garantiert werden.
Andernfalls obliegt dem Hotel die Zuweisung nach eigenem Ermessen.
5. Das Hotel behält sich vor, für ausgewählte Zeiträume (Wochenenden, Feiertage etc.) Mindestaufenthalte für Buchungen festzusetzen.
6. Für Veranstaltungen am Wochenende und Brücken- sowie Feiertagen kann ein maximales Zimmerkontingent von 10 Zimmern gebucht werden. Sollten weitere Zimmer benötigt werden, sind diese Buchungen ausschließlich im Rahmen der geforderten Mindestaufenthalte sowie zu den dann aktuell gültigen Zimmerraten ohne Preisnachlass möglich.
7. Einzelreservierungen, die auf Grundlage eines
vorreservierten Kontingents basieren (Kontingentbuchung), gelten als Gruppenbuchung, auch wenn jeder Gast einzeln eine Reservierungsbestätigung erhält. Es gelten somit die entsprechenden Kontingent-/ Gruppenstornierungsbedingungen.
8. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
9. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
10. Sind Kunde und Rechnungsempfänger nicht eine Person, ist eine Kostenübernahmeerklärung
in Schriftform erforderlich. Jegliche Einzelaufenthalte sind spätestens bei Abreise vor Ort zu bezahlen.
11. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber dem Hotel Leistungen aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels mittels Vergabe einer Stornierungsnummer durch das Hotel. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin das Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Reservierungen, die auf Grundlage von Mindestaufenthalten basieren, können nach Festbuchung nicht verkürzt werden. Die geforderten Mindestaufenthalte werden berechnet, auch wenn Sie nicht in Anspruch genommen werden.
5. Individual Stornierungen
Als Individual Reservierung gelten Buchungen bis 4 Zimmer. Eine kostenlose Stornierung von Individual-Übernachtungen inkl. Frühstück können bis 3 Tage vor Anreise kostenlos vorgenommen werden.
Bei Buchung eines Arrangements kann dieses bis 1 Woche vor Anreise kostenfrei storniert werden.
Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist berechnet das Hotel 90% der der vereinbarten Leistungen.
6. Kontingent-/ Gruppenstornierung
Als Kontingent- oder Gruppenbuchung gelten
Reservierungen ab 5 Zimmer.
Komplette Kontingente/Gruppenreservierungen können wie folgt storniert werden: bis 12 Wochen vor der Veranstaltung/Anreise
- kostenfrei unter 2 Wochen vor der Veranstaltung/Anreise
- 90 % des entgangenen Umsatzes, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten
Sich aus dem Kontingent ergebene Einzelstornierungen sind nach Ablauf der Gesamtstornierungsfrist wie folgt möglich.
- 2 Zimmer bis 3 Tage vor Anreise kostenfrei.
- bei mehr als 2 Zimmern oder nach Ablauf der Frist
werden 90% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
7. Bei der Berechnung der Stornierungsgebühren werden alle gebuchten Übernachtungsleistungen
und ggf. Leistungen aus dem Arrangement zu Grunde gelegt.
8. Kosmetik- und Massagebehandlungen werden bei einer Stornierung ab
24 h vor dem Termin mit 90 % der Leistung in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen des Leistungsempfängers werden 100 % der gebuchten Behandlung abgerechnet. Bei Verspätung durch Verschulden des Kunden gilt der ursprünglich vereinbarte Terminrahmen. Dieser kann nicht um die versäumte Zeit verlängert werden. Die vereinbarten Kosten sind in voller Höhe zu entrichten.
9. Vom Hotel bereits gebuchte Fremdleistungen wie z.B. Autovermietungen, Blumen, Stadtführungen, Konzert-Theaterkarten etc., die in Folge der Stornierung durch das Hotel bei Fremddienstleister nicht mehr stornierbar sind, werden zur Gänze dem Kunden in Rechnung gestellt.
10. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
11. Wie empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme - hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. - ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Soweit nicht anders schriftlich vereinbarten, ist die vertragliche Anreisezeit ebenfalls maßgebend für die Inanspruchnahme/Bereitstellung der Hotelnebenleistungen (z.B. Nutzung des Wellnessbereiches).3. Sofern nicht ausdrücklich eine späte Anreise vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunden hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine spätere Abreise bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels
5. Wird das Zimmer in einem unsachgemäßen Zustand übergeben (z.B. starke Verschmutzung,
Rauchgeruch, Schäden an der Einrichtung etc.)
trägt der Kunde die Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes sowie
ggf. anfallende Ausfallgebühren/ Umsatzverluste, falls das Zimmer für den Zeitraum der Wiederherstellung nicht weitervermietet werden kann.
Haftung des Hotels und Fundsachen
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch das Hotel. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
In jedem Fall muss der Schaden spätestens bei Verlassen des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung. Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Vom Kunden liegen gebliebene Sachgegenstände werden max. 6 Monate aufbewahrt (ausgenommen sind Lebensmittel und Pfandflaschen) und nur auf ausdrücklichen Wunsch nachgesendet. In der Regel erfolgt die Zusendung an die private Kundenadresse. Für die Versendung eines Standardpaketes innerhalb Deutschlands berechnen wir 10,00 €. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Überschreitet das Paket die Standardgröße oder ist eine Sendung ins Ausland notwendig, erhöhen sich die Gebühren.
8. Das Hotel haftet nicht für Schadensersatzansprüche, die durch Verschulden Dritter zustande kommen bzw. durch Gründe, die vom Hotel nicht verursacht und beeinflusst werden können (Lärmbelästigung durch Dritte etc.).
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Zimmerüberlassungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Die Zahlung erfolgt in EURO. Eventuelle Wechsel-und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sitz des Hotels.
5. Es gilt deutsches Recht. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gültig ab 1.8.2021
Änderungen sind vorbehalten
Bankett/Veranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ELBE RESORT Alte Ölmühle Wittenberge
Genesis GmbH, Bad Wilsnacker Str. 52/19322 Wittenberge
Für Veranstaltungen
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unterbringung- und Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen und Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind Vertragspartner.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Gekaufte Eintrittskarten für Veranstaltungen sind von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
Leistungen, Preise, Zahlungen
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Die Raummieten werden in den individuellen Schriftwechseln bestätigt.
Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, steht dem Hotel, sofern die Räumlichkeit nicht anderweitig vermietet werden konnte, die Raummiete in vollem Umfang als Schadensersatz zu.
Eintrittskarten
Eintrittskarten müssen innerhalb von 14 Tagen bezahlt und abgeholt werden. Geschieht dies nicht, werden sie wieder weiterverkauft. Für die Versendung von Eintrittskarten wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 6 EUR innerhalb Versendung in Deutschland erhoben. Der Ticketpreis und die Pauschale müssen vorab auf dem angezeigten Konto gutgeschrieben sein. Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Übertragung an Dritte ist möglich.
Rücktritt des Hotels
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;- ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)/Änderung der Personenzahlen/Uhrzeiten
1. Bei Rücktritt des Veranstalters nach Vertragsabschluss ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen bzw. die geleistete Anzahlung einzubehalten.
2. Wenn Pauschalen vereinbart wurden, werden diese wie unten angegeben in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Seminarpauschale x Personenzahl zzgl. Raumbereitstellungskosten:
3. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis - Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Grundlage der Personenzahl ist der zuletzt gemeldete Stand.Vom Hotel für die jeweilige Veranstaltung bereits gebuchten Sonder- bzw. Fremdleistungen, die in Folge der Absage nicht genutzt werden, sind in jedem Fall im vollen Umfang zu vergüten.
4. Ersparte Aufwendungen nach 2. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsregularien für Pauschalen und entgangenem Speisenumsatz
(gelten auch bei Reduzierung der Teilnehmerzahlen)
bis 112 Tage vor Veranstaltungsbeginn können alle Leistungen, ausgenommen der Raummiete, kostenfrei storniert werden
111 – 57 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden zusätzlich zu Raummiete 25% der vereinbarten Pauschalen und/oder des entgangen Speisenumsatzes in Rechnung gestellt
56 – 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 35% des entgangenen Speisenumsatzes/der vereinbarten Pauschalen in Rechnung zu stellen,
28 – 08 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 70% des entgangenen Speisenumsatzes/der vereinbarten Pauschalen in Rechnung zu stellen,
07 – 01 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden zusätzlich zu Raummiete 90% der vereinbarten Pauschalen und/oder des entgangen Speisenumsatzes in Rechnung gestellt
Anreisetag 100% der vereinbarten Pauschalen/ Leistungen werden zzgl. zur Raummiete in Rechnung gestellt
Eine Minderung der Teilnehmerzahl kann nur einmalig vorgenommen werden.
Diese Stornierungsgebühren dienen der Kostendeckung der im Umsatz einkalkulierten Gemein- und Eigenkosten, Personalkosten, kalkulierter Gewinn und Mehrwertsteuer.
6. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Eine Erhöhung der Personenzahl bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
7. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
8. Wir empfehlen, soweit möglich den Abschluss eines Privatfeierstornoschutzes/Hochzeitsfeierstornoschutz.
9. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird der Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Tellergeld).
Anbringen/Auslegen von mitgebrachten Sachen
Bei Beauftragung des Hotels durch den Veranstalter zum Anbringen oder Auslegen selbst mitgebrachter Sachen (Banner, Fahnen, Dekorationselemente etc.) haftet das Hotel nicht für Schäden die durch das Ausüben dieser Tätigkeiten entstehen können.
Das Hotel behält sich vor, eine Aufwandspauschale zu berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Zweitaufwand.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anschlüsse des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Hotel die Entfernung und die Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Parksituation/Zufahrten
1.Das Hotel weist darauf hin, dass Parkplätze innerhalb des Elbe Resort ausschließlich in Kombination mit einer Übernachtung genutzt werden können. Parkplätze auf dem Hotelgelände stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.
2. Veranstaltungsgästen ohne gebuchte Übernachtungen im Hotel, ist es nicht gestattet die Parkplätze innerhalb des Geländes zu nutzen. Kostenfreie Parkmöglichkeiten gibt vis a vis des Resorts.
Durch wiederrechtliches Verhalten entstandene Kosten oder Schadensersatzansprüche gehen auf den Veranstalter und beteiligte Dritte über.
3. Es ist die Pflicht des Veranstalters die Park- und Zufahrtsbedingungen zu sichern. Das Hotel steht nicht in der Informations- und Bereitstellungspflicht.
Haftung des Veranstalters für Schäden und Urheberverletzungen
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
3. Für, im übermäßigen Maße auftretende Verunreinigungen, durch den Veranstalter und
beteiligte Dritte, behält sich das Hotel vor eine Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen-
Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Verschmutzung.
4. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass gesetzliche Lärmbestimmungen eingehalten werden. Das Hotel haftet nicht für durch den Veranstalter oder beteiligter Dritter verursachte Lärmbelästigungen. Sich daraus ergebende Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Veranstalters.
5. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber dem Ansprechpartner frei. Das Hotel nimmt nicht an Streitbeteiligungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Die Zahlung erfolgt in EURO. Eventuelle Wechsel-und Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Sitz des Hotels.
5. Es gilt deutsches Recht.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gültig ab 1.8.2021 Änderungen sind vorbehalten